Jahresförderpreis des Gymnasiums Wittstock

Übersicht Jahresförderpreis

 

gestiftet durch Frau Hildegard Vaerst, geb. Ferse, aus Hamburg (gebürtige Wittstockerin und
Schülerin in den 1940er Jahren)

ebenso durch Dr. Bernd Pieper, der jetzt in Wuthenow lebt und bei Neuruppin einen Landwirtschaftsbetrieb leitet (ehemaliger Abiturient der 70er Jahre)

 

Schuljahr

Name, Vorname

Preisgeld

1997/98

Christiane Tom

250,00 €

1998/99

Frederike Kuhnt

250,00 €

1999/2000

Christian Kannenberg

250,00 €

2000/01

Sophie Hefenbrock, Christina Knispel und Jens Wasner

je 200,00 €

2001/02

Kristin Fenske, Matthias Junck

je 200,00 €

2002/03

Helena Seidel

250,00 €

2003/04

Christian Ehlert/Sylvia Hauke

je 200,00 €

2004/05

Julia Gottschalk

250,00 €

2005/06

Christina Krieglstein

500,00 €

2006/07

Magdalena Schlag

500,00 €

2007/08

Sophia Bertram

500,00 €

2008/09

Janine Brandt/Antje Schröter

Sonderpreis M. Häusler(HTW)

je 250,00 €

250,00 €

2009/10

Robert Meyer/Christian Eder

je 250,00 €

2010/11

Sina Schurbaum

500,00 €

2011/12

Sophia Risse

500,00 €

2012/13

Lilia Reichel

500,00 €

2013/14

Lukas Schurbaum

Martin Willführ

500,00 €
300,00 €

2014/15

Lisa Lemke

500,00 €

2015/16

Emily Seedorf

Michèle Gröger

400,00 €

400,00 €

2016/17

Antonia Vetter

Arvid Vetter

Felix Gratzkowski

 

je 300,00 €
2017/18 Hendrik Gröger je 500,00 €

 

 

Grundsätze für die Preisvergabe (vom 26.04.1999)

 

Preisvergabe: Findet alljährlich anlässlich der Übergabe der Abiturzeugnisse statt.
Preishöhe: Der Preis soll in der Regel mindestens 500.00 DM betragen.
Vorschlagsrecht
haben:
  • Schülerrat
  • Lehrerrat
  • Schulleiter des Gymnasiums
  • Vereinsvorstand
  • Tutoren der jeweiligen Jahrgangsstufe 12
  • Andere Personen können sich an diese Gremien wenden, um
    Vorschläge zu machen.
  • Diese Vorschläge müssen in schriftlicher Form und mit exakter
    Begründung bis zumeitpunkt der Zulassung zum Abitur
    eingereicht werden.
Jury setzt sich zusammen aus:
  • Der Vereinsvorsitzende
  • Ein vom Vorstand zu benennendes Vereinsmitglied
  • Ein Vertreter des Schulträgers
  • Der Schulleiter des Gymnasiums Wittstock
  • Ein vom Lehrerrat benannter Fachlehrer des Gymnasiums
    Wittstock, der nicht zum Vorstand gehört und nicht Tutor in der Jahrgangsstufe12 ist.
Preisträger können:
  • eine Schülerin
  • ein Schüler
  • gegebenenfalls auch eine Schülergruppe der jeweiligen
    Abiturstufe sein.
Kriterien:

Ausgezeichnet werden Schülerinnen bzw. Schüler der Jahrgangsstufe
13 mit hervorragenden schulischen Leistungen und
außergewöhnlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten.

 

Durch den Preis sollen z.B. gewürdigt werden:

  • musisch ästhetische Leistungen
  • sportliche Erfolge
  • Öffentlichkeitsarbeit

 

Bewertet wird auch, inwieweit der /die Schüler/in Repräsentant seiner
/ ihrer Schule und der Region Wittstock ist.